Mitglied werden

Die LAG unterstützt ihre Mitgliedseinrichtungen, vernetzt sie und sorgt für einen regen und konstruktiven Austausch untereinander.

Mitglied der LAG kann jede bayerische Familienbildungsstätte werden, die bestimmte inhaltliche und strukturelle Kriterien erfüllt. Wichtigste Voraussetzungen sind:

  • Die Einrichtung betreibt Familienbildung auf Grundlage des § 16 Abs. 2 SGB VIII oder wird nach dem BayEbFög gefördert.
  • Die Einrichtung ist gemeinnützig und arbeitet in freier Trägerschaft.
  • Mindestens 60 Prozent der Angebote der Einrichtung sind aus dem Bereich Familienbildung.

Darüber hinaus gibt es weitere inhaltliche Kriterien.

Sie wollen Mitglied werden? Wir freuen uns auf Sie!
Hier finden Sie den Mitgliedsantrag und die Satzung.

UNSER RAHMENKONZEPT

Sie wollen noch mehr über die Arbeit in den bayerischen Familienbildungsstätten erfahren? In unserem Rahmenkonzept finden Sie ausführliche Informationen zu Theorie und Praxis unserer Arbeit. Sie erhalten einen Überblick zu unseren Grundlagen und Zielen, Strukturen und Arbeitsweisen sowie unseren Qualitätsmerkmalen und der Qualitätssicherung.

UNSER RAHMENKONZEPT

Sie wollen noch mehr über die Arbeit in den bayerischen Familienbildungsstätten erfahren? In unserem Rahmenkonzept finden Sie ausführliche Informationen zu Theorie und Praxis unserer Arbeit. Sie erhalten einen Überblick zu unseren Grundlagen und Zielen, Strukturen und Arbeitsweisen sowie unseren Qualitätsmerkmalen und der Qualitätssicherung.